AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES SERVUS FITNESSSTUDIOS

1.Vertragsgegenstand

1.1.Das Servus Fitnessstudio stellt dem Mitglied sämtliche Trainingsgeräte und Zusatzeinrichtungen während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 06:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Die Benützung der Anlage und Trainingsgeräte ist nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich.

1.2.Es wird darauf hingewiesen, dass das Training durch die Mitglieder grundsätzlich unbetreut und ohne Aufsichtspersonal erfolgt. Nach Einschulung der Mitglieder an den Geräten übernimmt das Servus Fitnessstudio in den unbetreuten Zeiten für die Nutzung der Trainingsgeräte durch trainierende Mitglieder keine Haftung. Dem Aushang im Servus Fitnessstudio können aktuelle Betreuungszeiten entnommen werden, welche sich aber nicht auf die gesamten Öffnungszeiten erstrecken und durch die Geschäftsleitung einseitig abgeändert und auch verkürzt werden können.

2.Benützungsordnung

2.1.Bei der Benutzung der Trainingsgeräte ist aus hygienischen Gründen ein Handtuch zu verwenden und die dafür vorgesehenen Desinfektionsmittels nach Benutzung das Gerät zu reinigen, speziell nach schweißtreibendem Training am Gerät. Bitte beachten Sie diese Maßnahme auch mit Rücksicht auf Ihren nachfolgenden Trainingspartner und der Kameradschaft untereinander.

2.2.Der Trainingsbereich darf ausschließlich mit sauberen Turnschuhen, welche nicht im Freien getragen werden, betreten werden. In den Umkleidekabinen und in den Nass Bereichen müssen aus hygienischen und Sicherheitstechnischen Gründen ausnahmslos rutschsichere Badeschlapfen getragen werden. Wir übernehmen keine Haftung, sollten Sie sich nicht an oben genannte Maßnahmen halten.

2.3.Kinder unter 12 Jahren dürfen aufgrund des Verletzungsrisikos nicht in den Trainingsbereich mitgenommen werden. Eltern haften für Ihre Kindern und Einhaltung der Servus Fitness Benützungsregelung.

2.4.Die persönliche Chipkarte dient ausschließlich des Zugangs des jeweiligen Mitglieds. Dritten darf kein Einlass mittels dieser Chipkarte gewährt werden. Im Falle des Verlusts der Chip-Karte ist für die Neuausstellung ein Aufwandersatz in der Höhe von € 20,00 zu leisten.

2.5.Die Garderobenschränke dürfen nur während des Aufenthalts im Servus Fitnessstudio benutzt werden und sind bei Beendigung des Aufenthalts unversperrt zu hinterlassen. Das Servus Fitnessstudio ist berechtigt, entgegen dieser Vorgabe benutzte Garderobenschränke am Beginn und zu Ende des Geschäftstages gegen eine Gebühr von € 29,- zu öffnen. Bei schuldhafter Verletzung vonVerwahrungspflichten haftet das Servus Fitnessstudio höchstens bis € 100,00.

2.6.Beschädigungen und Hindernisse bei den Anlagen und Zusatzeinrichtungen gilt es unverzüglich telefonisch an die Geschäftsleitung zu melden.

3.Wertsicherungsvereinbarung des Mitgliedsbeitrags

3.1.Der Mitgliedsbeitrag wird auf Basis des VPI 2020 wertgesichert, wobei die Indexzahl des Monats des Vertragsschlusses herangezogen wird. Sinkt oder erhöht sich die Indexzahl um mehr als 2Punkte, sind beide Vertragsparteien berechtigt den Mitgliedsbeitrag entsprechend der tatsächlichen Indexveränderung zu verringern oder zu erhöhen.

 

4.Ruhen des Mitgliedsbeitrags

4.1.Der Mitgliedsbeitrag kann bei krankheitsbedingter Verhinderung, welche in der Dauer vier Wochen übersteigt, gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ruhend gestellt werden. Die Mitteilung hat schriftlich an das Servus Fitnessstudio, St. Egydener Strasse 1, 9220 Velden am Wörthersee (Geschäftsadresse) oder per E-Mail an fitness@servus-development.com zu ergehen. Das Mitglied muss über den vorzeitigen Wegfall der Verhinderung unverzüglich informieren.

5.Ordentliche Kündigung durch das Mitglied

5.1.Mitgliedsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

5.2.Wurde eine Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten vereinbart, kann der Mitgliedsvertrag erstmals zum Ende des 6. bzw. 12. Monats (= zum Ende der Mindestvertragslaufzeit)unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

5.3.Wurde eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart, kann der Mitgliedsvertrag erstmals zum Ende des 12. Monats unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist, später vierteljährlich, gekündigt werden. Der für die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit gewährte Tarifvorteil ist bei Kündigung vor Ablauf des 24. Monats jedoch nachzuzahlen. Beispiel: Ein Mitglied kündigt den Mitgliedsvertrag mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündi-gungsfrist zum Ende des 14. Monats, es gilt 14 x € 5,00 = € 70,00 nachzuzahlen.

5.4.Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit können alle Mitgliedsverträge vierteljährlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

6.Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

6.1.Ändert das Mitglied den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen (Hauptwohnsitz) dauerhaft, sodass sich die Anfahrtszeit zum Standort Velden am Wörthersee im Vergleich zum vorherigen Hauptwohnsitz um mehr als 25 Kilometer (eine Fahrtrichtung) erhöht, kann der Mitgliedsvertrag zumjeweiligen Monatsletzten ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

6.2.Fällt die zur Benutzung des Servus Fitnessstudios physisch und psychisch notwendige Verfassung dauerhaft weg, kann der Mitgliedsvertrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests zum je-weiligen Monatsletzten ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

7.Kündigung des Mitglieds durch das Servus Fitnessstudio

7.1.Das Servus Fitnessstudio kann das Mitglied nach einmaliger, schriftlicher Abmahnung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung per eingeschriebenen Brief kündigen, falls essich der Benützungsordnung widersetzt, die Sicherheit der anderen Mitglieder gefährdet oder sonst ein ungebührliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder Personal setzt.

8.Gemeinsame Kündigungsbestimmungen

 

8.1.Kündigungen nach Pkt. 2. und 3. haben schriftlich an das Servus Fitnessstudio, St. Egydener Strasse 1, 9220 Velden am Wörthersee (Geschäftsadresse) oder per E-Mail an fitness@servus-development.com zu ergehen.

8.2.Nach Ende des Mitgliedsvertrags ist die Chipkarte binnen zwei Wochen per eingeschriebenenBrief an die Geschäftsadresse oder zu den Betreuungszeiten am Standort Velden am Wörthersee zu retournieren.

9.Haftungsausschluss

9.1.Das Servus Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Sachschäden, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit